Sammlung von Problemabfällen aus Haushaltungen
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Auf dieser Seite finden Sie aktuelle Informationen und amtliche Bekanntmachungen der Marktverwaltung. Damit sind Sie immer auf dem Laufenden, was das Geschehen in unserem Ort betrifft.
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Satzung des Marktes Nesselwang über die Pflicht zum Nachweis eines Spielplatzes für Kinder (Kinderspielplatzsatzung)
Satzung des Marktes Nesselwang über die Pflicht zum Nachweis von Stellplätzen für Kraftfahrzeuge (Stellplatzsatzung)
Alle Kurse und Vereinsangebote auf einen Blick – Bürgerwerkstatt Familie und Soziales stellt KinderKompass vor
Die Bürgerwerkstatt Familie und Soziales hat in Abstimmung mit dem Markt Nesselwang den sog. KinderKompass erstellt. Hier finden Familien eine kompakte Übersicht zu Kursen und Angeboten für Kinder und Jugendliche in unserem Markt. Ziel ist es, das vielfältige Engagement und Angebot vor Ort sichtbar zu machen und Familien die Orientierung bei der Suche nach passenden Aktivitäten zu erleichtern.
Der Kinderkompass enthält Informationen zu den Zielgruppen, Zeitfenstern, Kontakten und ggf. Teilnahmevoraussetzungen. Er wird fortlaufend aktualisiert, damit möglichst alle Angebote im Ort berücksichtigt werden können. Die Übersicht ist jederzeit über den folgenden Link abrufbar: https://www.canva.com/design/DAGyOfy9GR0/wkz25GsyFqbxo8VMuhnoZA/view?utm_content=DAGyOfy9GR0&utm_campaign=designshare&utm_medium=link2&utm_source=uniquelinks&utlId=h3f939e029c
Wir laden alle Vereine, Einrichtungen und Initiativen ein, ihre Angebote der Bürgerwerkstatt unter buewe.familie.soziales.nesselwang@gmx.de zu melden.
So profitieren Familien von einer transparenten, aktuellen Übersicht und unsere Kinder und Jugendlichen finden inspirierende Möglichkeiten zur Freizeitgestaltung direkt vor Ort.
Ein besonderer Dank gilt an dieser Stelle der Bürgerwerkstatt Familie und Soziales für die Erstellung des KinderKompass und allen Vereinen, Gruppen sowie Initiativen für das vielfältige Angebot im Ort.“
Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Stärkung der Sicherheit im Pass-, Ausweis- und ausländerrechtlichen Dokumentenwesen werden künftig ausschließlich digital vorliegende biometrische Lichtbilder für neue hoheitliche Dokumente (z. B. Personalausweise und Reisepässe) verwendet.
Jetzt neu im Bürgerbüro Nesselwang: Biometrisches Passfoto per Point-ID
Ab sofort können Bürgerinnen und Bürger im Bürgerbüro Nesselwang ein digitales biometrisches Lichtbild anfertigen lassen – direkt vor Ort am neuen „PointID“-Fotoaufnahmesystem. Die Gebühr pro Aufnahme beträgt 6,00 Euro.
Wichtig: Da es sich um ein rein digitales Foto handelt, wird dieses nicht ausgedruckt oder ausgehändigt, sondern direkt digital an die Pass- oder Ausweisbeantragung übermittelt.
Alternative: Externe zertifizierte Fotodienstleister
Wer das Bild nicht im Bürgerbüro aufnehmen lassen möchte, kann weiterhin einen zertifizierten externen Fotodienstleister aufsuchen. Diese stellen das Foto über einen gesicherten Datamatrix-Code bereit. Bitte erkundigen Sie sich im Vorfeld, ob der gewählte Anbieter bereits entsprechend lizenziert ist.
Wichtiger Hinweis
Selbst aufgenommene oder ausgedruckte Passbilder (z. B. aus Fotoautomaten oder privaten Quellen) dürfen ab sofort gesetzlich und technisch nicht mehr für die Beantragung von Ausweisdokumenten verwendet werden.
Was ist Point-ID?
Die neue Point-ID-Fotostation ist barrierefrei und höhenverstellbar – somit für alle Bürgerinnen und Bürger (auch Babys) nutzbar.
Warum wird Point-ID eingeführt?
Das Bundesministerium des Innern und für Heimat verfolgt mit der Einführung des Systems folgende Ziele:
Weitere Informationen
Antworten auf häufig gestellte Fragen zum neuen Gesetz finden Sie unter:
www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs/DE/themen/moderne-verwaltung/ausweise/gesetz-staerkung-sicherheit-pass-ausweiswesen/staerkung-sicherheit-pass-ausweisen-liste.html
Bei Fragen helfen Ihnen die Mitarbeitenden des Bürgerbüros Nesselwang unter 08361 9122-11 gerne weiter.
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Liebe Nesselwangerinnen und Nesselwanger,
am 08. März 2026 finden die Kommunalwahlen in Bayern statt, bei denen der Kreistag, die Marktgemeinderäte, der Landrat und der Bürgermeister gewählt werden. Für diese Wahl suchen wir dringend engagierte Bürgerinnen und Bürger, die freiwillige Wahlhelferinnen und Wahlhelfer werden wollen.
Wahlhelferin oder Wahlhelfer kann jeder werden, der selbst wahlberechtigt ist.
Für die Arbeit im Wahlvorstand sind keine besonderen Vorkenntnisse erforderlich. Wir achten darauf, in jedem Vorstand auch erfahrene Wahlhelfer bzw. Wahlhelferinnen einzusetzen.
Ihr Engagement wird belohnt: Der Markt Nesselwang zahlt den freiwilligen Wahlhelferinnen und Wahlhelfern ein Erfrischungsgeld. Ebenfalls wird es eine Verpflegung mit Getränken und Snacks in den Wahllokalen geben. Des Weiteren erhalten Sie auch eine Schulung, um bestens auf ihre Aufgabe vorbereitet zu sein.
Bei Interesse wenden Sie sich bitte an das Hauptamt im Rathaus Nesselwang unter der Telefonnummer 08361/912210 oder per E-Mail unter rathaus-hauptamt@nesselwang.bayern.de. Wir danken Ihnen jetzt schon für Ihre Mithilfe!
In Bayern – wie im gesamten Bundesgebiet – wird seit Januar dieses Jahres der Mikrozensus 2025 durchgeführt. Darüber hatten wir Sie bereits Anfang des Jahres mit unserer Pressemitteilung zum Start des Mikrozensus 2025 informiert. Der Mikrozensus ist die größte jährlich stattfindende Haushaltsbefragung der amtlichen Statistik in Deutschland. Die erhobenen Daten bilden die Basis für wichtige politische Entscheidungen, die alle Bürgerinnen und Bürger des Landes betreffen.
In Bayern werden insgesamt rund 130 000 Personen in etwa 65 000 zufällig ausgewählten Haushalten stellvertretend für alle bayerischen Einwohnerinnen und Einwohner zu ihren Lebens- und Arbeitsbedingungen befragt. In der ersten Hälfte des Jahres haben bereits rund 65 000 Personen an der Erhebung teilgenommen, etwa genauso viele Personen werden bis zum Jahresende noch um Auskunft gebeten. Davon sind auch Personen in Ihrer Gemeinde betroffen. Diese Personen erhalten vom Bayerischen Landesamt für Statistik eine schriftliche Aufforderung zur Teilnahme am Mikrozensus, die im Rahmen eines Telefoninterviews oder als Online-Befragung erfolgen kann.
Rechtsgrundlage für die Durchführung des Mikrozensus ist das Mikrozensusgesetz (MZG). Da jede fehlende Auskunft die Genauigkeit der Ergebnisse verringern würde, sind die ausgewählten Personen gemäß § 13 MZG zur Teilnahme verpflichtet. Eine Befreiung von der Auskunftspflicht sieht das Gesetz nicht vor. Dem Datenschutz wird durch die statistische Geheimhaltung voll Rechnung getragen. Die für den Mikrozensus erhobenen Einzelangaben werden ohne Ausnahme geheim gehalten und nur für statistische Zwecke verwendet.
Die Gemeindeverwaltung ist in die Erhebung des Mikrozensus nicht involviert.
https://www.statistik.bayern.de/presse/mitteilungen/2025/pm175/index.html
Einrichtung eines Spielzeugtauschregals im Pfarrheim
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Zur Anpassung der Abwasserbeseitigungsgebühr ab 01.12.2025 von derzeit 2,25 € auf 2,40 € hat der Marktgemeinderat in seiner Sitzung am 03.06.2025 die o. g. Satzung erlassen.
Für die Fortschreibung des Regionalplanes zur Nutzung der Windenergie führt der Regionale Planungsverband Allgäu derzeit ein Beteiligungsverfahren durch. Die Unterlagen gibt es hier.
Hier finden Sie den Mietspiegel für den Markt Nesselwang. Stand Dezember 2024.
Hier finden Sie den Abschlussbericht zur kommunalen Wärmeplanung für den Markt Nesselwang.
Der Markt Nesselwang weist darauf hin, dass Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit haben, gegen Melderegisterauskünfte Widerspruch in Form einer Übermittlungssperre einzulegen.
Im Weiler Gschwend gibt es neben der Kapelle einen neuen Defi. Die Defibrillatoren am Rathaus und der Alpspitzhalle sind jetzt öffentlich zugänglich.
Zur Bewertung von PV-Freiflächenanlagen hat der Markt Nesselwang einen Solarleitplan in Auftrag gegeben. Das fertige Konzept können Sie hier einsehen.
Der Helferkreis für Flüchtlinge aus der Ukraine sucht aktuell dringend ehrenamtliche Helfer, die Sprachkurse übernehmen.