Aktuelles & Bekanntmachungen

Aktuelles & Bekanntmachungen

Informationen aus dem Rathaus

Auf dieser Seite finden Sie aktuelle Informationen und amtliche Bekanntmachungen der Marktverwaltung. Damit sind Sie immer auf dem Laufenden, was das Geschehen in unserem Ort betrifft.

Bekanntmachung der Sitzung des Beschwerdeausschusses für die Allgemeinen Gemeinde- und Landkreiswahlen 2026 im Regierungsbezirk Schwaben am Sonntag, den 08. März 2026

Bekanntmachung der Sitzung des Beschwerdeausschusses für die Allgemeinen Gemeinde- und Landkreiswahlen 2026 im Regierungsbezirk Schwaben am Sonntag, den 08. März 2026

Fachtagung "Ehrenamt im Ostallgäu" am 28.02.2026

Fachtagung „Ehrenamt im Ostallgäu" am 28. Februar 2026

Jetzt anmelden und von aktuellen Fachimpulsen, praxisnahen Workshops und wertvollem Austausch profitieren.

Die siebte Fachtagung „Ehrenamt im Ostallgäu“ findet am Samstag, 28.02.2026, 9-17 Uhr im Landratsamt Ostallgäu statt und bietet ehrenamtlich Engagierten wieder ein vielfältiges Programm rund um Vereinsarbeit und Engagement:

Von Gemeinnützigkeit, Recht und Haftung über Mitgliedergewinnung, Fundraising und Social Media bis hin zu Grafikdesign mit Canva und dem Einsatz künstlicher Intelligenz im Ehrenamt.

Weitere Programmpunkte sind Veranstaltungen zu den Themen Sinnhaftigkeit, Resilienz, die zukunftsorientierte Gestaltung von Vorständen und der beliebte Ganztagesworkshop „Starthilfe für neue und zukünftige Vereinsvorstände“.

Ehrenamtliche aus dem Ostallgäu sind herzlich zur Fachtagung eingeladen: Nutzen Sie die Fachtagung, um Ihr Wissen zu erweitern, neue Impulse mitzunehmen und sich mit anderen Engagierten zu vernetzen.

https://www.ehrenamt-ostallgaeu.de/fortbildungen/fachtagung-2026.html

 

Bekanntmachung über die Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl des Gemeinderats und für die Wahl der ersten Bürgermeisterin oder des ersten Bürgermeisters

Bekanntmachung über die Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl des Gemeinderats und für die Wahl der ersten Bürgermeisterin oder des ersten Bürgermeisters

Bekanntmachung über die Eintragungsmöglichkeiten in Unterstützungslisten für die Wahl des Gemeinderats, der ersten Bürgermeisterin oder des ersten Bürgermeisters, des Kreistags und der Landrätin oder des Landrats am Sonntag, 08. März 2026

Bekanntmachung über die Eintragungsmöglichkeiten in Unterstützungslisten für die Wahl des Gemeinderats, der ersten Bürgermeisterin oder des ersten Bürgermeisters, des Kreistags und der Landrätin oder des Landrats am Sonntag, 08. März 2026

Alle Kurse und Vereinsangebote auf einen Blick – Bürgerwerkstatt Familie und Soziales stellt KinderKompass vor

Alle Kurse und Vereinsangebote auf einen Blick – Bürgerwerkstatt Familie und Soziales stellt KinderKompass vor

 

Die Bürgerwerkstatt Familie und Soziales hat in Abstimmung mit dem Markt Nesselwang den sog. KinderKompass erstellt. Hier finden Familien eine kompakte Übersicht zu Kursen und Angeboten für Kinder und Jugendliche in unserem Markt. Ziel ist es, das vielfältige Engagement und Angebot vor Ort sichtbar zu machen und Familien die Orientierung bei der Suche nach passenden Aktivitäten zu erleichtern.

 

Der Kinderkompass enthält Informationen zu den Zielgruppen, Zeitfenstern, Kontakten und ggf. Teilnahmevoraussetzungen. Er wird fortlaufend aktualisiert, damit möglichst alle Angebote im Ort berücksichtigt werden können. Die Übersicht ist jederzeit über den folgenden Link abrufbar: https://www.canva.com/design/DAGyOfy9GR0/wkz25GsyFqbxo8VMuhnoZA/view?utm_content=DAGyOfy9GR0&utm_campaign=designshare&utm_medium=link2&utm_source=uniquelinks&utlId=h3f939e029c

 

Wir laden alle Vereine, Einrichtungen und Initiativen ein, ihre Angebote der Bürgerwerkstatt unter buewe.familie.soziales.nesselwang@gmx.de zu melden.

So profitieren Familien von einer transparenten, aktuellen Übersicht und unsere Kinder und Jugendlichen finden inspirierende Möglichkeiten zur Freizeitgestaltung direkt vor Ort.

 

Ein besonderer Dank gilt an dieser Stelle der Bürgerwerkstatt Familie und Soziales für die Erstellung des KinderKompass und allen Vereinen, Gruppen sowie Initiativen für das vielfältige Angebot im Ort.“

Einführung des neuen Point-ID-Systems im Bürgerbüro Nesselwang

Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Stärkung der Sicherheit im Pass-, Ausweis- und ausländerrechtlichen Dokumentenwesen werden künftig ausschließlich digital vorliegende biometrische Lichtbilder für neue hoheitliche Dokumente (z. B. Personalausweise und Reisepässe) verwendet.

Jetzt neu im Bürgerbüro Nesselwang: Biometrisches Passfoto per Point-ID
Ab sofort können Bürgerinnen und Bürger im Bürgerbüro Nesselwang ein digitales biometrisches Lichtbild anfertigen lassen – direkt vor Ort am neuen „PointID“-Fotoaufnahmesystem. Die Gebühr pro Aufnahme beträgt 6,00 Euro.
Wichtig: Da es sich um ein rein digitales Foto handelt, wird dieses nicht ausgedruckt oder ausgehändigt, sondern direkt digital an die Pass- oder Ausweisbeantragung übermittelt.

Alternative: Externe zertifizierte Fotodienstleister
Wer das Bild nicht im Bürgerbüro aufnehmen lassen möchte, kann weiterhin einen zertifizierten externen Fotodienstleister aufsuchen. Diese stellen das Foto über einen gesicherten Datamatrix-Code bereit. Bitte erkundigen Sie sich im Vorfeld, ob der gewählte Anbieter bereits entsprechend lizenziert ist.

Wichtiger Hinweis
Selbst aufgenommene oder ausgedruckte Passbilder (z. B. aus Fotoautomaten oder privaten Quellen) dürfen ab sofort gesetzlich und technisch nicht mehr für die Beantragung von Ausweisdokumenten verwendet werden.

Was ist Point-ID?
Die neue Point-ID-Fotostation ist barrierefrei und höhenverstellbar – somit für alle Bürgerinnen und Bürger (auch Babys) nutzbar.

Warum wird Point-ID eingeführt?

Das Bundesministerium des Innern und für Heimat verfolgt mit der Einführung des Systems folgende Ziele:

  • Vermeidung von Manipulationen bei Ausweisbildern
  • Sicherstellung der ausschließlichen Nutzung biometrischer Lichtbilder
  • Weiterentwicklung der Digitalisierung im Ausweiswesen

Weitere Informationen
Antworten auf häufig gestellte Fragen zum neuen Gesetz finden Sie unter:
www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs/DE/themen/moderne-verwaltung/ausweise/gesetz-staerkung-sicherheit-pass-ausweiswesen/staerkung-sicherheit-pass-ausweisen-liste.html

Bei Fragen helfen Ihnen die Mitarbeitenden des Bürgerbüros Nesselwang unter 08361 9122-11 gerne weiter.

Wahlhelfer für die Kommunalwahl 2026 gesucht!

Liebe Nesselwangerinnen und Nesselwanger,

am 08. März 2026 finden die Kommunalwahlen in Bayern statt, bei denen der Kreistag, die Marktgemeinderäte, der Landrat und der Bürgermeister gewählt werden. Für diese Wahl suchen wir dringend engagierte Bürgerinnen und Bürger, die freiwillige Wahlhelferinnen und Wahlhelfer werden wollen.

Wahlhelferin oder Wahlhelfer kann jeder werden, der selbst wahlberechtigt ist.

Für die Arbeit im Wahlvorstand sind keine besonderen Vorkenntnisse erforderlich. Wir achten darauf, in jedem Vorstand auch erfahrene Wahlhelfer bzw. Wahlhelferinnen einzusetzen.

Ihr Engagement wird belohnt: Der Markt Nesselwang zahlt den freiwilligen Wahlhelferinnen und Wahlhelfern ein Erfrischungsgeld. Ebenfalls wird es eine Verpflegung mit Getränken und Snacks in den Wahllokalen geben. Des Weiteren erhalten Sie auch eine Schulung, um bestens auf ihre Aufgabe vorbereitet zu sein.

Bei Interesse wenden Sie sich bitte an das Hauptamt im Rathaus Nesselwang unter der Telefonnummer 08361/912210 oder per E-Mail unter rathaus-hauptamt@nesselwang.bayern.de. Wir danken Ihnen jetzt schon für Ihre Mithilfe!

 

Mikrozensus 2025 in Bayern

In Bayern – wie im gesamten Bundesgebiet – wird seit Januar dieses Jahres der Mikrozensus 2025 durchgeführt. Darüber hatten wir Sie bereits Anfang des Jahres mit unserer Pressemitteilung zum Start des Mikrozensus 2025 informiert. Der Mikrozensus ist die größte jährlich stattfindende Haushaltsbefragung der amtlichen Statistik in Deutschland. Die erhobenen Daten bilden die Basis für wichtige politische Entscheidungen, die alle Bürgerinnen und Bürger des Landes betreffen.

In Bayern werden insgesamt rund 130 000 Personen in etwa 65 000 zufällig ausgewählten Haushalten stellvertretend für alle bayerischen Einwohnerinnen und Einwohner zu ihren Lebens- und Arbeitsbedingungen befragt. In der ersten Hälfte des Jahres haben bereits rund 65 000 Personen an der Erhebung teilgenommen, etwa genauso viele Personen werden bis zum Jahresende noch um Auskunft gebeten. Davon sind auch Personen in Ihrer Gemeinde betroffen. Diese Personen erhalten vom Bayerischen Landesamt für Statistik eine schriftliche Aufforderung zur Teilnahme am Mikrozensus, die im Rahmen eines Telefoninterviews oder als Online-Befragung erfolgen kann.

Rechtsgrundlage für die Durchführung des Mikrozensus ist das Mikrozensusgesetz (MZG). Da jede fehlende Auskunft die Genauigkeit der Ergebnisse verringern würde, sind die ausgewählten Personen gemäß § 13 MZG zur Teilnahme verpflichtet. Eine Befreiung von der Auskunftspflicht sieht das Gesetz nicht vor. Dem Datenschutz wird durch die statistische Geheimhaltung voll Rechnung getragen. Die für den Mikrozensus erhobenen Einzelangaben werden ohne Ausnahme geheim gehalten und nur für statistische Zwecke verwendet.

Die Gemeindeverwaltung ist in die Erhebung des Mikrozensus nicht involviert.

https://www.statistik.bayern.de/presse/mitteilungen/2025/pm175/index.html

 


Ihr Kontakt zur...

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08361 91 22-0

Unsere Servicezeiten im Bürgerbüro:

Montag bis Freitag: 08.00 - 12.00 Uhr

Donnerstag: 13.30 - 17.30 Uhr

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