Haushaltssatzung des Marktes Nesselwang 2023

l.

Der Markt Nesselwang hat die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 beschlossen. Die Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2023 in Kraft.


II.

Die Haushaltssatzung wurde dem Landratsamt Ostallgäu mit Schreiben vom 16.02.2023 vorgelegt und mit Schreiben des Landratsamtes Ostallgäu vom 01.03.2023 bestätigt.
Die Haushaltssatzung enthält keine genehmigungspflichtigen Teile.


III.

Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan liegen vom Tage nach dieser Bekanntmachung bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung im Rathaus des Marktes Nesselwang, Hauptstr. 18, 87484 Nesselwang, während der Dienststunden öffentlich zur Einsichtnahme aus (Art. 65 Abs. 3 GO).

Damit ist die Haushaltssatzung rechtswirksam.

Nesselwang, den 15.03.2023
MARKT NESSELWANG

gez. Pirmin Joas, Erster Bürgermeister

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