Maßnahmen gegen staubedingten Ausweichverkehr
Beschränkte Durchfahrtsverbote gegen staubedingten Ausweichverkehr von der A 7
Das Landratsamt Ostallgäu hat eine verkehrsrechtliche Anordnung für den südlichen Landkreis erlassen und beschränkte Durchfahrtsverbote für den staubedingten Ausweichverkehr von der Bundesautobahn A 7 auf ausgewählten Bundes-, Staats-, Kreis- und Gemeindestraßen festgelegt. Dies geschah zeitnah nach der jüngsten Abstimmung zwischen allen Beteiligten am 12.12.25. „Unser Ziel ist es, die Ortsdurchfahrten und damit die Einwohnerinnen und Einwohner der Autobahn-Anrainergemeinden zu entlasten, die insbesondere bei Blockabfertigungen am Grenztunnel Füssen unter starkem Ausweichverkehr leiden“, sagt Landrätin Maria Rita Zinnecker. Mit dem Erlass der Anordnung sei ein wesentlicher Schritt auf den Weg gebracht, um eine spürbare Verkehrsentlastung im südlichen Ostallgäu zu erreichen.
Die Durchfahrtsverbote gelten, wenn auf der A 7 zwischen der Anschlussstelle Nesselwang (AS 138) und dem Grenztunnel Füssen in Fahrtrichtung Österreich Stau ist. Sie betreffen den staubedingten Ausweichverkehr, also Verkehrsteilnehmer, die den Stau über das nachgeordnete Straßennetz umfahren wollen. Bei diesen Staulagen ist das Befahren der Straßenabschnitte im Bereich der AS 138 Nesselwang (OAL 23 und OAL 1) und der AS 139 Füssen (Kemptener Straße, Froschenseestraße und B16) für den Ausweichverkehr verboten. Ausgenommen ist nur der direkte Rückweg auf die A 7.
Verantwortlich für die Umsetzung der Anordnung sind die jeweils zuständigen Straßenbaulastträger: das Staatliche Bauamt Kempten für die betroffenen Bundes- und Staatsstraßen, die Tiefbauverwaltung des Landkreises Ostallgäu für die Kreisstraßen sowie die Stadt Füssen und der Markt Nesselwang für die betroffenen Gemeindestraßen.
Mit der praktischen Umsetzung beginnt nun der zweite Schritt: Die Straßenbaubehörden werden die hierfür vorgesehenen Verkehrszeichen aufstellen und damit die Verbote an den betroffenen Straßenabschnitten kennzeichnen. Aufgrund der erforderlichen Beschaffung der individuellen Schilder und der anstehenden Feiertage ist mit der Aufstellung der Beschilderung Anfang kommenden Jahres zu rechnen. Die Kontrolle und Zurückweisung nicht durchfahrtsberechtigter Verkehrsteilnehmer erfolgt durch die Polizei.
Angeregt wurde die Anordnung von den besonders betroffenen Kommunen: der Stadt Füssen sowie den Gemeinden Pfronten und Nesselwang. Sie soll zu einer deutlichen Reduzierung der Belastungen für die Bewohner im südlichen Ostallgäu führen. Dort kam es nach Angaben der Gemeinden bislang infolge des Ausweichverkehrs immer wieder zu erhöhtem Verkehrsaufkommen, gestiegener Lärmbelastung, vermehrten Abgasemissionen und weiteren Beeinträchtigungen des alltäglichen Lebens.
Die Regelung orientiert sich an bereits bestehenden Modellen in anderen stark belasteten Regionen, insbesondere in den Landkreisen Rosenheim und Berchtesgadener Land. Dort haben vergleichbare Maßnahmen im nachgeordneten Straßennetz nach dortigen Angaben zu einer Entlastung der Ortsdurchfahrten beigetragen und die Lebensqualität in den Gemeinden verbessert. Die Umsetzung dieser Maßnahme geht auf zahlreiche Aktionen des Marktes Nesselwang zurück.