Bekanntmachungen des Marktes Nesselwang zukünftig digital!

Satzungen und Verordnungen des Marktes Nesselwang wurden bislang dadurch amtlich bekannt gemacht, dass sie in der Marktverwaltung zur Einsicht niedergelegt und die Niederlegung durch Mitteilung in der Allgäuer Zeitung – Füssener Blatt – bekanntgegeben wurde. Durch rechtliche Anpassungen wurden bereits 2024 die Voraussetzungen für digitale Bekanntmachungen geschaffen.

Deshalb hat der neu gewählte Marktgemeinderat bei Erlass seiner Geschäftsordnung beschlossen, nun amtliche Bekanntmachungen digital vorzunehmen. Mit der Umstellung auf die digitale Bekanntmachung schafft der Markt Nesselwang einen zeitgemäßen, leicht zugänglichen und jederzeit verfügbaren Informationsweg für seine Bürgerinnen und Bürger. Alle amtlichen und sonstigen Bekanntmachungen des Marktes werden zukünftig auf der Internetseite unter https://www.nesselwang-buergerservice.de/aktuelles-und-bekanntmachungen.html veröffentlicht. Eine Bekanntgabe in der Allgäuer Zeitung erfolgt im Regelfall nicht mehr, wird jedoch für besondere Anlässe noch punktuell stattfinden. Zusätzlich findet ein Aushang am schwarzen Brett im Rathaus statt.

Die neue Regelung gilt ebenfalls für die Sitzungen des Marktgemeinderates, seiner Ausschüsse und diesbezüglich die Bekanntgabe der Tagesordnung für die öffentlichen Sitzungen. Für Informationen zu den Gremien, Sitzungsterminen, Tagesordnungen usw. wurde ein Bürgerinformationssystem eingerichtet, dass auf der Internetseite des Marktes abgerufen werden kann.

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